Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Riteco AG und ihrer Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages mit der Riteco AG, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.
Eingehende Bestellungen sind verbindlich und werden von uns via Mail oder auf dem Postweg bestätigt. Mit erfolgter Bestätigung der bestellten Ware kommt ein Kaufvertrag zustande.
Sämtliche Angaben zu den Produkten sind als Richtwerte zu verstehen und sind unverbindlich. Mit Abweichungen und Toleranzen ist bei Rohstoffen (Steine und Hölzer) aufgrund ihrer Herkunft, Eigenschaften, Einmaligkeit und Vorkommnissen Rechnung zu tragen. Beim Einbau von Rohstoffen aus unterschiedlichen Chargen oder bei Verwendung mehrerer Paletten, empfehlen wir die Produkte dem Verhältnis entsprechend zu mischen.
Die Produktpreise der Riteco AG verstehen sich in CHF. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen. Es gelten die aktuellen Listenpreise. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise der aktuellen Marktsituation anzupassen.
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Zahlbar. Die Zahlungen erfolgen gemäss Rechnung ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren. WIR werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde im Verzug und der Verzugszins von 5% wird fällig.
Die Riteco AG bleibt Eigentümerin der Produkte, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Die Riteco AG ist jederzeit berechtigt, diesen Vorbehalt im entsprechenden Register einzutragen. Falls der Kunde in Verzug gerät, ist die Riteco AG berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Produkte wieder in ihren Besitz zu nehmen.
Die Garantie ist mit zwei Jahren begrenzt auf Riteco-Produkte. Die Garantie hat nur Gültigkeit, wenn die Produkte sachgemäss und fachmännisch ein- und verbaut wurden. Mit dem Verkauf weiterer Produkte kommt die Herstellergarantie zum tragen.
Die Haftung der Riteco AG ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grobfahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist. Die Riteco AG übernimmt unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren.
Nebst der Produktegarantie, kommt die zweijährige Systemgarantie der Systeme RITECO-PLAY und RITECO-EDELKIESBELAG zum tragen. Die verwendeten Produkte werden speziell für die Systeme der Riteco AG aufbereitet. Die Systemgarantie kommt zur Anwendung, sofern die verwendeten Produkte bei der Riteco AG gekauft und nach der Rezeptur der Riteco AG eingebaut wurden. Im Garantiefall wird der Einbau vor Ort geprüft und eine Materialprobe genommen um die Rezeptur im Prüflabor zu untersuchen. Die Kosten für die Umtriebe (Besichtigung, Materialprobe, Prüflabor, Prüfbericht) gehen zu Lasten des Kunden.
Sämtliche Änderungen des Vertrages, die nach Auftragsbestätigung der Riteco AG vorgenommen werden, müssen schriftlich erfolgen.
Verträge, für welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Attinghausen. Die Riteco AG behält sich vor, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu bevorzugen.